Wann gilt die Mehrwertsteuer für Immobilien in Spanien?
Die Mehrwertsteuer gilt für neu gebaute Immobilien, die direkt von einem Bauträger gekauft werden. Der Standardsatz beträgt 10 % für Wohnimmobilien, während für Gewerbeimmobilien und Bauland 21 % gelten. Dies ist ein wichtiger Faktor, der beim Kauf von Immobilien in Spanien zu berücksichtigen ist.
Für Sozialwohnungen gilt ein ermäßigter Steuersatz von 4 %, was für Käufer, die unter die Bedingungen des sozialen Wohnungsbaus fallen, von Vorteil sein kann. Darüber hinaus unterliegen nicht nur Wohnungen dem Mehrwertsteuersatz, sondern auch Bau- und Renovierungsarbeiten, Maklerdienste und andere immobilienbezogene Kosten unterliegen dem Mehrwertsteuersatz von 21 %. Das bedeutet, dass bei der Planung eines Kaufs auch diese zusätzlichen Kosten in das Budget einbezogen werden sollten.
Wann zahlen Sie ITP anstelle der Mehrwertsteuer?
Wenn Sie eine gebrauchte Immobilie kaufen, zahlen Sie keine Mehrwertsteuer, sondern ITP. Dabei handelt es sich um eine regionale Grunderwerbssteuer, deren Höhe je nach autonomer Region in Spanien variiert. In den meisten Regionen beträgt sie zwischen 6 % und 10 % des Kaufpreises. Dies kann einen erheblichen Unterschied bei den Gesamtkosten einer Immobilientransaktion ausmachen.
Die ITP gilt auch für den Kauf von landwirtschaftlichen Flächen und einige spezielle Transaktionen zwischen Privatpersonen. Die Steuer muss innerhalb von 30 Tagen nach der Übertragung entrichtet werden. Beim Kauf einer Gebrauchtimmobilie ist es daher wichtig, sich im Voraus über den in der jeweiligen Region geltenden Steuersatz zu informieren, damit es keine Überraschungen gibt.